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Häufig gestellte
Fragen (FAQs)
BahnCard
Die BahnCard
(25, 50 oder 100) wird in allen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn und RufBus) des KreisVerkehr anerkannt. Beim Kauf eines Einzelfahrausweises
für Erwachsene muss nur der rabattierte Einzelfahrpreis
gezahlt werden.
Die Anerkennung gilt nur für Erwachsene und nur für den Inhaber der BahnCard!
Schülerkreisticket (SKT)
Mit dem Schülerkreisticket können
täglich (an Schultagen allerdings erst ab 13.00 Uhr) die Nahverkehrszüge der
DB AG im Landkreis Schwäbisch Hall sowie alle Busse im RegioTarif-Gebiet
kostenlos genutzt werden. Zusätzlich gilt das SKT auf allen Linien des FahrBus Ellwangen im Ostalbkreis.
Weiterhin kann gegen eine Gebühr von 5,- Euro je Monat eine Zusatzwertmarke
für die Nutzung der Buslinien des Fahrbus Gmünd erworben werden.
In den Ferien, am Wochenende und an Feiertagen gilt das Schülerkreisticket
als Ferienpass Franken außer im Landkreis Schwäbisch Hall auch in den Stadt-
und Landkreisen Heilbronn, Main-Tauber und Hohenlohe, hier jedoch nur für
den Busverkehr. Die Zugverbindung von Schwäbisch Hall nach Heilbronn kann
beispielsweise nicht mit dem SKT genutzt werden!
Das SKT ist ein kostenloses Zusatzangebot für alle
eigenanteilspflichtigen Vollzeitschüler.
Weitere Informationen zum Schülerkreisticket
finden Sie hier.
Baden-Württemberg-Ticket
Das Baden-Württemberg-Ticket gilt seit 01.01.2009 auch in den Bussen im
Ostalbkreis. Außerhalb von Baden-Württemberg gilt das Ticket u.a. auch in den Nahverkehrszügen der DB Westfrankenbahn
über Lauda bis Würzburg Hbf sowie über Wertheim bis Miltenberg.
Beim KreisVerkehr Schwäbisch Hall gilt das Ticket uneingeschränkt für alle
Busse und Bahnen. Es kann direkt bei den Busfahrern gekauft werden, oder bei
der Bahn am Schalter (Aufpreis 2,- Euro) sowie an sämtlichen DB-Automaten.
Weitere Infos zum Baden-Württemberg-Ticket erhalten Sie hier.
Fahrradmitnahme beim KreisVerkehr
Die Fahrradmitnahme ist innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall in den
Zügen der DB AG (Fornsbach - Gaildorf West - SHA Hessental - Eckartshausen-Ilshofen - Crailsheim,
Crailsheim - Rot am See - Blaufelden - Schrozberg sowie SHA-Hessental
- Schwäbisch Hall - Wackershofen) kostenlos.
Ausnahme: IC-Züge.
Die kostenlose Fahrradmitnahme schließt auch Tandems, Fahrrad-Anhänger sowie
Fahrräder mit Hilfsmotor bei entsprechenden Transportkapazitäten mit ein und
ist zeitlich ohne Einschränkungen, d.h. es gibt keine Sperrzeiten. Das
Angebot der kostenlosen Fahrradbeförderung ermöglicht der Landkreis
Schwäbisch Hall.
Auch der Übergang zum VVS Stuttgart ist bei der Fahrradbeförderung kostenlos,
d.h. es braucht keine Fahrradkarte von/in den VVS gekauft werden. Allerdings
sind die zeitlichen Einschränkungen der kostenlosen Fahrradbeförderung
innerhalb des VVS zu beachten.
Bitte beachten Sie: Eine Beförderung des Fahrrads kann nur stattfinden, wenn
genügend Platz vorhanden ist und andere Fahrgäste nicht behindert werden.
Kinderwagen haben im Zweifelsfall Vorrang.
Bei den Bussen innerhalb des KreisVerkehrs ist für
die Fahrradbeförderung der Kinderfahrpreis zu entrichten. Inwieweit Fahrräder
in den Bussen befördert werden können, entscheiden die Verkehrsunternehmen.
Bei Rückfragen bzgl. der Fahrradbeförderung wenden Sie sich deshalb bitte
direkt an das jeweilige Verkehrsunternehmen.
Anmeldung von Gruppenfahrten, Infos über Fundsachen usw.
Auch hier gilt: Richten Sie Ihre Anfragen bitte direkt an das jeweilige Verkehrsunternehmen.
Überlappungsbereich Heilbronner
Verkehrsverbunds (HNV) und KreisVerkehr Schwäbisch Hall
Seit 2005 ist der Heilbronner Verkehrsverbund (HNV) in Richtung
Hohenlohekreis und Schwäbisch Hall ausgeweitet worden. Im Bereich des KreisVerkehrs gilt seither für ein- und ausbrechende
Fahrten ab/bis Schwäbisch Hall (Zone 10) der HNV-Tarif.
Den HNV-Zonenplan sowie die entsprechenden Tarife
finden Sie unter www.h3nv.de.
Innerhalb des Verbundgebiets des KreisVerkehrs
gilt ausschließlich der RegioTarif. Seit 1. Juni 2009 werden beim
Stadtbus Schwäbisch Hall neben den HNV-Zeitkarten
auch HNV-Einzelfahrscheine, Tageskarten sowie das
Sahne-Ticket in den Zonen 10 (Stadtgebiet) und 98 (Wackershofen)
ohne Einschränkungen anerkannt. Beim RufBus
Landkreis Schwäbisch Hall, der ausschließlich im Binnenverkehr eingesetzt
wird, werden HNV-Fahrscheine und HNV-Zeitkarten (auch Sunshine-Ticket)
nicht anerkannt.
Fahrscheine und Abos nach HNV-Tarif werden für
folgende Linien angeboten, wenn der Einstieg oder Ausstieg im HNV-Gebiet liegt:
- KBS 783 SHA - Öhringen - Heilbronn (DB AG, auch Schienenersatzverkehr) an
den Bahnhöfen SHA-Hessental, Schwäbisch Hall und Wackershofen
- Linie 20 SHA - Mainhardt - Heilbronn (RBS Heilbronn)
- Linie 25 Blaufelden - Langenburg - Künzelsau (NVH Hohenlohekreis)
- Linie 26 SHA - Braunsbach - Künzelsau (NVH
Hohenlohekreis)
- Linie 28 SHA - Kupferzell - Künzelsau (FE, NVH Hohenlohekreis)
- Linie 29 SHA - Kupferzell (Fa. Röhler)
- Linie 32 SHA - Michelfeld- Waldenburg (Fa. Röhler)
- Linie 40 Mainhardt - Öhringen (NVH Hohenlohekreis)
- Linie 91 Blaufelden - Herrentierbach - Mulfingen (Fa. Schmieg)
- Linie 92 Blaufelden - Billingsbach - Mulfingen
(Fa. Schmieg)
- Linie 105 Schrozberg - Bartenstein - Mulfingen
(Fa. Hansmann)
Die entsprechenden Fahrscheine sind wie gewohnt in den jeweiligen Bussen, an
den genannten Bahnhöfen am Schalter bzw. Automaten sowie bei unserem KundenCenter in Schwäbisch Hall erhältlich. Das KundenCenter in Schwäbisch Hall nimmt auch Anträge für
die HNV-Monatskarten im Abo sowie für das
Franken-Ticket entgegen.
Das Sunshine-Ticket kann nur gegen Vorlage einer
Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung erworben werden, wenn der Schul- bzw.
Ausbildungsort in Schwäbisch Hall und der Wohnort im Landkreis Hohenlohe,
Heilbronn oder Stadtkreis Heilbronn liegt.
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