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Häufig gestellte Fragen (FAQs) |
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Die BahnCard (25, 50 oder 100) wird in allen Verkehrsmitteln des KreisVerkehrs (Bus,
Bahn und RufBus) anerkannt. Beim Kauf eines Einzelfahrausweises für
Erwachsene kann der Einzelfahrpreis BahnCard genutzt werden, der ca. 25
Prozent Rabattierung gegenüber dem Normalpreis bringt. Dabei ist es egal,
welche BahnCard vorgelegt wird. |
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Mit dem Schülerkreisticket können täglich (an Schultagen allerdings erst ab 13.00 Uhr) die Nahverkehrszüge der DB AG im Landkreis Schwäbisch Hall sowie alle Busse im RegioTarif-Gebiet kostenlos genutzt werden. Zusätzlich gilt das SKT auf allen Linien des FahrBus Ostalb. Weitere Informationen zum Schülerkreisticket
finden Sie hier.
Baden-Württemberg-Ticket Das Baden-Württemberg-Ticket gilt ohne Einschränkungen in allen Bussen,
Bahnen und RufBussen im Landkreis Schwäbisch Hall. Außerhalb von
Baden-Württemberg gilt das Ticket u.a. auch in den Nahverkehrszügen der DB
Westfrankenbahn über Lauda bis Würzburg Hbf sowie über Wertheim bis
Miltenberg. Weitere Infos zum Baden-Württemberg-Ticket erhalten Sie hier. Fahrradmitnahme beim KreisVerkehr Die Fahrradmitnahme ist innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall in den Zügen der DB AG (Fornsbach - Gaildorf West - SHA Hessental - Eckartshausen-Ilshofen - Crailsheim, Crailsheim - Rot am See - Blaufelden - Schrozberg sowie SHA-Hessental - Schwäbisch Hall - Wackershofen) kostenlos. Ausnahme: IC-Züge. Die kostenlose Fahrradmitnahme schließt auch Tandems, Fahrrad-Anhänger sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bei entsprechenden Transportkapazitäten mit ein und ist zeitlich ohne Einschränkungen, d.h. es gibt keine Sperrzeiten. Das Angebot der kostenlosen Fahrradbeförderung ermöglicht der Landkreis Schwäbisch Hall. Auch der Übergang zum VVS Stuttgart ist bei der Fahrradbeförderung kostenlos, d.h. es braucht keine Fahrradkarte von/in den VVS gekauft werden. Allerdings sind die zeitlichen Einschränkungen der kostenlosen Fahrradbeförderung innerhalb des VVS zu beachten. Bitte beachten Sie: Eine Beförderung des Fahrrads kann nur stattfinden, wenn genügend Platz vorhanden ist und andere Fahrgäste nicht behindert werden. Kinderwagen haben im Zweifelsfall Vorrang. Bei den Bussen innerhalb des KreisVerkehrs ist für die Fahrradbeförderung
der Kinderfahrpreis zu entrichten. Inwieweit Fahrräder in den Bussen
befördert werden können, entscheiden die Verkehrsunternehmen. Bei Rückfragen
bzgl. der Fahrradbeförderung wenden Sie sich deshalb bitte direkt an das
jeweilige Verkehrsunternehmen.
Anmeldung von Gruppenfahrten, Infos über Fundsachen usw. Auch hier gilt: Richten Sie Ihre Anfragen bitte direkt an das jeweilige Verkehrsunternehmen.
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