Häufig gestellte Fragen (FAQs)


BahnCard

Die BahnCard (25, 50 oder 100) wird in allen Verkehrsmitteln des KreisVerkehrs (Bus, Bahn und RufBus) anerkannt. Beim Kauf eines Einzelfahrausweises für Erwachsene kann der Einzelfahrpreis BahnCard genutzt werden, der ca. 25 Prozent Rabattierung gegenüber dem Normalpreis bringt. Dabei ist es egal, welche BahnCard vorgelegt wird.

Die Anerkennung gilt nur für Erwachsene und nur für den Inhaber der gültigen BahnCard!


Schülerkreisticket (SKT)

Mit dem Schülerkreisticket können täglich (an Schultagen allerdings erst ab 13.00 Uhr) die Nahverkehrszüge der DB AG im Landkreis Schwäbisch Hall sowie alle Busse im RegioTarif-Gebiet kostenlos genutzt werden. Zusätzlich gilt das SKT auf allen Linien des FahrBus Ostalb.

Weitere Informationen zum Schülerkreisticket finden Sie hier
 

Baden-Württemberg-Ticket

Das Baden-Württemberg-Ticket gilt ohne Einschränkungen in allen Bussen, Bahnen und RufBussen im Landkreis Schwäbisch Hall. Außerhalb von Baden-Württemberg gilt das Ticket u.a. auch in den Nahverkehrszügen der DB Westfrankenbahn über Lauda bis Würzburg Hbf sowie über Wertheim bis Miltenberg.

Im Landkreis Schwäbisch Hall kann das Ticket direkt bei den Busfahrern gekauft werden, oder bei der Bahn am Schalter (Aufpreis 2,- Euro) sowie an allen DB-Automaten. Im RufBus wird das Baden-Württemberg-Ticket anerkannt, jedoch kann beim Einsatz von Taxis (was auf den RufBus-Linien R10, R18, R20, R23, R26, R58, R59, R60 und R62 überwiegend der Fall ist) kein Verkauf im Fahrzeug erfolgen. Hierbei bitte ggf. das BaWü-Ticket vorab erwerben.

Weitere Infos zum Baden-Württemberg-Ticket erhalten Sie hier.
 

Fahrradmitnahme beim KreisVerkehr

Die Fahrradmitnahme ist innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall in den Zügen der DB AG (Fornsbach - Gaildorf West - SHA Hessental - Eckartshausen-Ilshofen - Crailsheim, Crailsheim - Rot am See - Blaufelden - Schrozberg sowie SHA-Hessental - Schwäbisch Hall - Wackershofen) kostenlos. Ausnahme: IC-Züge.

Die kostenlose Fahrradmitnahme schließt auch Tandems, Fahrrad-Anhänger sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bei entsprechenden Transportkapazitäten mit ein und ist zeitlich ohne Einschränkungen, d.h. es gibt keine Sperrzeiten. Das Angebot der kostenlosen Fahrradbeförderung ermöglicht der Landkreis Schwäbisch Hall. 

Auch der Übergang zum VVS Stuttgart ist bei der Fahrradbeförderung kostenlos, d.h. es braucht keine Fahrradkarte von/in den VVS gekauft werden. Allerdings sind die zeitlichen Einschränkungen der kostenlosen Fahrradbeförderung innerhalb des VVS zu beachten.

Bitte beachten Sie: Eine Beförderung des Fahrrads kann nur stattfinden, wenn genügend Platz vorhanden ist und andere Fahrgäste nicht behindert werden. Kinderwagen haben im Zweifelsfall Vorrang.

Bei den Bussen innerhalb des KreisVerkehrs ist für die Fahrradbeförderung der Kinderfahrpreis zu entrichten. Inwieweit Fahrräder in den Bussen befördert werden können, entscheiden die Verkehrsunternehmen. Bei Rückfragen bzgl. der Fahrradbeförderung wenden Sie sich deshalb bitte direkt an das jeweilige Verkehrsunternehmen
 

Anmeldung von Gruppenfahrten, Infos über Fundsachen usw.

Auch hier gilt: Richten Sie Ihre Anfragen bitte direkt an das jeweilige Verkehrsunternehmen
 

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