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Aktuelle
Tarifinformationen
DB-Tarif gilt nicht mehr für Fahrten
innerhalb des KreisVerkehrs
Für Fahrten innerhalb des KreisVerkehrs gilt seit 2013 ausschließlich der
Verbundtarif RegioTarif. Fahrkarten und Abos nach DB-Tarif sowie die
Beförderungsbedingungen der DB AG gelten seither nicht mehr.
Die
BahnCard der Deutschen Bahn AG wird aber auch im Verbundtarif anerkannt. Auf
alle BahnCards gibt es im Verbund einen Rabatt von 25 Prozent auf den
Normalpreis für Einzelfahrscheine, den BahnCard-Tarif.
Mit dem Verbundtarif sind neben den reinen Bahnfahrten auch Fahrten mit Bus
und RufBus sowie alle Kombinationen möglich.
DB-Fahrschein zur Weiterfahrt für
Zeitkarteninhaber/innen
Fahrgäste mit einer Zeitkarte
(Monatskarte oder Jahreskarte/Abo eines Verbundes oder der DB) haben die
Möglichkeit, eine Anschlussfahrkarte nach DB-Tarif über den Geltungsbereich
ihrer Zeitkarte hinaus zu lösen. Diese „Fahrkarte zur
Weiterfahrt“ kann bereits am Startbahnhof an den Fahrkartenautomaten
der DB gelöst werden und ist ausschließlich in den Zügen der DB (IRE, RE, RB
und S-Bahn) gültig.
Zu finden ist die
„Fahrkarte zur Weiterfahrt“ an den Fahrkartenautomaten der DB
unter der Rubrik „Gesamtes Angebot“, und hier unter der Auswahl
„Service und Zusatzkarten“ sowie „Fahrkarten zur
Weiterfahrt DB“. Im weiteren Verlauf kann dann wie gewohnt ein
DB-Fahrschein unter Eingabe des Start- und Zielbahnhofs gewählt werden, wobei
hier jetzt auch Fahrscheine innerhalb von Verkehrsverbünden erhältlich sind,
also z.B. von Niederstetten nach Crailsheim oder von Fornsbach nach
SHA-Hessental, oder auch innerhalb des VVS z.B. von Fornsbach nach Backnang.
Bitte beachten Sie, dass
die vorhandene Verbund- oder DB-Zeitkarte immer bis zum jeweiligen
Startbahnhof gültig sein muss, und nur von dort ab eine „Fahrkarte zur
Weiterfahrt“ als Einzel- oder Hin- und Rückfahrkarte gelöst werden
kann. Innerhalb ihres eigenen Verbundes können Inhaber/innen einer
Verbundzeitkarte keine DB-Anschlussfahrkarte lösen. Beim KreisVerkehr gibt es
für diesen Fall den Anschlussfahrausweis
für RegioMonat- und RegioAbo-Kunden.
Baden-Württemberg-Ticket und
MetropolTagesTicket
Im Unterschied zum Baden-Württemberg-Ticket
gilt das MetropolTagesTicket nicht in ganz Baden-Württemberg, sondern nur in
der Metropol-Region Stuttgart. Der Gültigkeitsbereich erstreckt sich dabei
auf das gesamte VVS-Gebiet, sowie auf die Verkehrsmittel aller an den VVS
angrenzenden Verkehrsverbünde (z.T. ohne die Erweiterungsbereiche). Mehr Infos unter www.metropolticket.de.
Neuerungen bei den
Ländertickets und beim MetropolTagesTicket seit 10.06.2012:
- Die ausschließliche Bindung der unentgeltlichen
Kindermitnahme an den Eltern-/Großeltern-Status entfällt. Dadurch können
zusätzlich zum bisherigen Berechtigtenkreis die max. 2 Erwachsenen durch
1 Eltern- bzw. Großelternteil ersetzt werden und eine beliebige 2.
Person mitfahren (z.B. eigenes Kind ab 15 Jahren oder fremdes Kind, egal
welchen Alters, oder Nachbar/Nachbarin).
- Gruppenmitglieder, die bereits in der
Teilnehmerzahl der Fahrkarte enthalten sind, können an einem beliebigen
Bahnhof der Reisestrecke zusteigen.
Die Fahrt muss nicht mehr zwingend gemeinsam am gleichen Ort und
zur gleichen Uhrzeit angetreten werden. Ein Austausch von Mitreisenden
nach Fahrtantritt ist allerdings weiterhin ausgeschlossen.
Kombi-Ticket
für die Messe Stuttgart
Die Messe Stuttgart auf den
Fildern lädt zu vielen attraktiven Publikumsmessen ein. Das Messe-Ticket von
DB AG und Messe Stuttgart beinhaltet Bahn- und S-Bahnfahrt zur Messe sowie
Eintritt für einen Messetag. Es ist auch im Landkreis Schwäbisch Hall an den
DB-Fahrkartenautomaten sowie bei den Verkaufsstellen der Deutschen Bahn
erhältlich (hier mit Beratung und 2 Euro Aufschlag je Ticket).
Der Preis ist gestaffelt nach Anzahl der Besucher/innen und dem jeweiligen
Messe-Termin. Gültig ist das Messe-Ticket in den Nahverkehrszügen der
Deutschen Bahn AG innerhalb von Baden-Württemberg sowie in den S-Bahn-Linien
2 und 3 in Richtung Filderstadt (Flughafen/Neue Messe).
Das Messe-Ticket gilt nicht in den Bussen der Verkehrsverbünde und kann dort
auch nicht gekauft werden. Alle weiteren Infos
zum Messe-Ticket finden Sie unter http://www.bahn.de/regional/view/regionen/bawue/freizeit/messe_ticket.shtml.
Je nach Anzahl der
Personen, Wohnort und Veranstaltungstermin kann aus dem Landkreis Schwäbisch
Hall auch die Kombination Messe-Einzeleintritt und MetropolTagesTicket
günstiger sein.
Heilbronner Hohenloher
Haller Nahverkehr (HNV)
Im Bereich des KreisVerkehrs
Schwäbisch Hall gilt für ein- und ausbrechende Fahrten im Erweiterungsbereich
des HNV (Heilbronner Hohenloher Haller Nahverkehr) der HNV-Tarif. Den
Zonenplan sowie die entsprechenden Tarife finden Sie unter www.h3nv.de. Im
Binnenverkehr des KreisVerkehrs gilt weiterhin ausschließlich der RegioTarif.
HNV-Fahrscheine mit dem
Ziel Schwäbisch Hall bzw. der Preisstufe „Netz“ werden beim
Umstieg auf den Stadtbus Schwäbisch Hall in den Zonen 10 (Stadtgebiet
Schwäbisch Hall) und 98 (Wackershofen) ohne Einschränkungen anerkannt. Beim
RufBus Landkreis Schwäbisch Hall, der ausschließlich im Binnenverkehr fährt,
werden alle HNV-Fahrscheine und -Zeitkarten (auch das Sunshine-Ticket) nicht
anerkannt.
Fahrscheine und Abos nach
HNV-Tarif werden für folgende Bus- und Bahnlinien angeboten, wenn der
Einstieg oder der Ausstieg im HNV-Erweiterungsgebiet liegt:
- KBS 783 SHA - Öhringen - Heilbronn (DB AG, Haltepunkte SHA-Hessental,
Schwäbisch Hall und Wackershofen)
- Linie 20 SHA - Mainhardt - Willsbach (RBS Heilbronn)
- Linie 25 Blaufelden - Langenburg - Künzelsau (NVH Hohenlohekreis)
- Linie 26 SHA - Braunsbach - Künzelsau (NVH Hohenlohekreis)
- Linie 28 SHA - Kupferzell - Künzelsau (FrankenExpress, NVH Hohenlohekreis)
- Linie 29 SHA - Kupferzell (Fa. Röhler)
- Linie 32 SHA - Michelfeld- Waldenburg (Fa. Röhler)
- Linie 40 Mainhardt - Öhringen (NVH Hohenlohekreis)
- Linie 91 Blaufelden - Herrentierbach - Mulfingen (Fa. Schmieg)
- Linie 104 Schrozberg - Bartenstein - Mulfingen (Fa. Hansmann)
Die entsprechenden
Fahrscheine sind wie gewohnt in den jeweiligen Bussen, an den genannten
Bahnhöfen am Schalter bzw. Automaten sowie bei unserem KundenCenter in
Schwäbisch Hall erhältlich. Das KundenCenter in Schwäbisch Hall nimmt
auch Anträge für HNV-Monatskarten im Abo sowie für das Franken-Ticket
entgegen (nicht jedoch Sahne-Ticket).
Das Sunshine-Ticket kann
nur gegen Vorlage einer Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung erworben werden,
wenn der Schul- bzw. Ausbildungsort im HNV-Erweiterungsbereich und der
Wohnort im Landkreis Hohenlohe, Heilbronn oder Stadtkreis Heilbronn liegt,
bzw. umgekehrt der Schul- bzw. Ausbildungsort im HNV-Bereich und der Wohnort
innerhalb des HNV-Erweiterungsbereichs des Landkreises Schwäbisch Hall liegt.
Studentenausweis der Hochschule Heilbronn teilweise als
Fahrschein gültig
Studenten der Hochschule Heilbronn (inkl. Reinhold-Würth-Hochschule
Künzelsau und Campus Schwäbisch Hall) können auch ohne Semester-Ticket
Teile des HNV- bzw. KreisVerkehr-Angebotes nutzen. Gegen Vorlage des gültigen
Studentenausweises dürfen sie an Werktagen ab 19:00 Uhr, an Samstagen,
Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztags, den Stadtverkehr Heilbronn
(Zone A), den Citybusverkehr und die Bergbahn der Stadt Künzelsau (+ Zonen
811, 812, 816, 818, 819, 855 HNV) sowie den Stadtbus Schwäbisch Hall (in Zone
10 RegioTarif) kostenlos benutzen.
DB-Automat im Einkaufszentrum Kocherquartier in
Schwäbisch Hall
Die
Deutsche Bahn betreibt im Kocherquartier in Schwäbisch Hall einen
DB-Fahrkartenautomaten. Mit diesem Angebot können Kunden jetzt bequem vor
Antritt einer Reise ihre Fahrausweise lösen oder aktuelle Informationen zum Zugverkehr erhalten, und dies
inmitten der Stadt. Der Automat befindet sich im Untergeschoss Basemant im
Kocherquarter, beim REWE-Markt, direkt neben dem Parkscheinautomaten der
Stadtwerke, und ist 24 Stunden täglich zugänglich.
An
dem Automaten erhalten Kunden sowohl Fern- als auch Nahverkehrs- und
Verbundtickets. Darüber hinaus sind alle Fahrplanauskünfte der DB sowie
Reservierungen möglich. Ein leichter Fingerdruck auf den Bildschirm des
Automaten genügt, um die entsprechenden Bildschirmmasken zu bedienen.
Bezahlen kann man sowohl mit Bargeld (Münzen und Scheinen) als auch mit
EC-Karte, Kreditkarte und Geldkarte.
Die
Deutsche Bahn AG investierte rund 25.000 Euro in die Aufstellung des DB
Automaten an diesem Standort. Nutzen Sie das Angebot, das auch als Pilot für
neue DB-Verkaufsstellen abseits von Bahnhöfen und Haltepunkten gilt. Gerade
die Möglichkeit des Vorverkaufs am DB-Automaten bietet mehr Entspannung am
Anfang einer Reise.
Auch
Länder-Tickets, das Schöne-Wochenende-Ticket, das Quer-durchs-Land-Ticket
sowie das MetropolTagesTicket können an allen DB-Automaten im Landkreis jeweils
auch im Vorverkauf erworben werden.
Bundesfreiwilligendienst
Mittlerweile wurde der als
Ersatz für den Zivildienst vorgesehene Bundesfreiwilligendienst gesetzlich
verankert. Demnach sind Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes ab dem 1. Juli
2011 Auszubildende im Sinne der §§45a PBefG und 6a AEG und somit berechtigt,
Schülermonatskarten und das RegioAbo S zu erwerben. Dies gilt auch beim
KreisVerkehr.
TIPP: Mit den Tageskarten des
KreisVerkehrs vergünstigt ins Hohenloher Freilandmuseum
Für Besucher/innen des Hohenloher Freilandmuseums in Wackershofen, die mit
Bus und/oder Bahn aus dem Landkreis anreisen, gibt es mit den Tageskarten
des KreisVerkehrs eine deutliche Ermäßigung auf den Eintrittspreis. Dann
kostet die Familienkarte nur 9,00 Euro (statt regulär 16,00 Euro), und die
Einzelkarte 5,00 Euro (statt 7,00 Euro).
Das Freilandmuseum ist mit Bus und Bahn optimal zu erreichen. Der
DB-Haltepunkt „Wackershofen“ liegt direkt vor dem Freilandmuseum,
ebenso die Stadtbus-Haltestelle „Freilandmuseum“. Am Wochenende
halten die Züge sogar stündlich in Wackershofen, unter der Woche alle zwei
Stunden. Der Stadtbus Schwäbisch Hall fährt im 30-Minuten-Takt mit seiner
Linie 7 das Freilandmuseum aus der Haller Innenstadt an.
Alle weiteren Informationen zum
Museum finden Sie unter www.wackershofen.de.
Mobilitätsgarantie beim KreisVerkehr
Alle Fahrgäste mit einer gültigen Abokarte für Jedermann (RegioAbo) sowie
Menschen mit Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis inkl.
Freifahrtberechtigung) können sich Taxikosten bis zu 35,- Euro erstatten
lassen, wenn sie ihr Fahrziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls
um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen und ihnen
keine andere geeignete Fahrtalternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung
steht.
Die Mobilitätsgarantie kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn das
Verschulden bei einem der im KreisVerkehr kooperierenden Verkehrsunternehmen
liegt. Bei höherer Gewalt, wie z.B. Unwetter, Bombendrohung, Streik oder
Suizid, sowie angekündigten Maßnahmen, wie z.B. Straßensperrungen, besteht
kein Ersatzanspruch. Die Erstattung ist auch ausgeschlossen, wenn die
Verspätung oder der Fahrtausfall auf ein Verschulden des Fahrgasts
zurückgehen.
Grundlage für eine Erstattung sind ein vollständig ausgefüllter
Erstattungantrag, der Originalbeleg der Taxiquittung, sowie Angabe der
Abo-Nummer bzw. eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke.
Alles zusammen muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall beim KreisVerkehr
eingereicht werden. Nach Prüfung des Anspruchs erfolgt die Überweisung dann
auf ein angegebenes Bankkonto. Eine Barauszahlung oder Verrechnung mit dem
Ticketkauf/Aboeinzug sind ausgeschlossen.
Weitere Infos sowie das
Erstattungsformular können unter info@kreisverkehr-sha.de
angefordert werden.
Bayern-Ticket der DB bis Crailsheim gültig
Das Bayern-Ticket gilt auf der Strecke von und nach Nürnberg bis zum Bahnhof
Crailsheim und ist für den Reisetag bzw. auch im Vorverkauf bei den
Fahrkartenausgaben der DB sowie an allen DB-Automaten erhältlich, nicht
jedoch beim KreisVerkehr und in den Bussen im Landkreis Schwäbisch Hall.
Baden-Württemberg-Ticket der DB bis Würzburg gültig
Das Baden-Württemberg-Ticket gilt auf der Strecke von Lauda bis Würzburg.
Damit können Reisende aus dem Landkreis Schwäbisch Hall bequem mit den Zügen
der DB Westfrankenbahn von Crailsheim, Satteldorf, Rot am See, Blaufelden und
Schrozberg bis Würzburg fahren, zum Teil sogar umstiegsfrei. Das
Baden-Württemberg-Ticket ist für den Reisetag bzw. auch im Vorverkauf bei den
Fahrkartenausgaben der DB sowie an allen DB-Automaten im Landkreis
erhältlich, ebenso in den Bussen des KreisVerkehrs (Vorverkauf im Bus nicht
möglich). Das Baden-Württemberg-Ticket gilt innerhalb des KreisVerkehrs auch
in den Bussen und RufBussen.
Neue Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Seit geraumer Zeit ist in Deutschland das durch die EU-Verordnung
1371/2007 des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates erlassene
Fahrgastrechtegesetz in Kraft getreten. Durch diese Regelungen werden im
Gebiet des RegioTarifs ausschließlich Fahrscheine nach dem RegioTarif
erfasst, die zur Eisenbahnfahrt genutzt werden. Fahrten mit Bussen und
RufBussen sind von diesen Regelungen ausgeschlossen.
Erstattungsvordrucke sowie alle weiteren Informationen
finden Sie unter http://www.fahrgastrechte.info.
Weitere Infos auch auf der
DB-Homepage: http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/uebersicht.shtml.
AboPlus Baden-Württemberg
Um das Fahren mit Bussen und Bahnen einfacher zu machen, gibt es in
Baden-Württemberg für Abo-Kunden das Angebot "AboPlus
Baden-Württemberg". Dieser Fahrschein ist ein verbundüberschreitendes
Jahreskartenangebot, bei dem auf einer Strecke innerhalb von zwei oder drei
Verbünden nur noch eine einzige Fahrkarte benötigt wird.
Das AboPlus Baden-Württemberg kann über das Internet bestellt werden. Genaue Infos unter http://www.bahn.de/aboplus-badenwuerttemberg.
Ansprechpartner ist die DB Vertrieb GmbH, AboCenter Stuttgart, Postfach 10 10
64, 70191 Stuttgart. Telefon 0180 5 - 01 10 66 (14 ct/Min.).
Gegenseitige Anerkennung zwischen SKT und Schülerabo des Fahrbus Ostalb
SKT-Inhaber/innen können nach 13:00 Uhr sowie in den Ferien, an Wochenenden
und an Feiertagen ganztags die Buslinien des FahrBus Ostalb nutzen.
Umgekehrt können die Inhaber/innen eines Fahrbusabos mit Zusatzwertmarke das
Verkehrsangebot der Unternehmen des KreisVerkehrs nutzen. Der
Gültigkeitszeitraum und -bereich ist identisch mit dem des SKT (Schülerkreisticket).
JobTicket-Angebot für Betriebe ab 100 Mitarbeiter/innen
Seit fast 20 Jahren gibt es bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall ein
"Jobticket", bei dem die Beschäftigten alle Busse im Landkreis
Schwäbisch Hall nutzen können. Dieses Modell galt Anfang der 90er Jahre
bundesweit als vorbildlich. Heute sind es über 2.100 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Bausparkasse, die das Jobticket nutzen.
Aufgrund der guten Resonanz haben sich der KreisVerkehr und die
Verkehrsunternehmen entschlossen, verstärkt weitere Firmen vom Nutzen eines
JobTickets zu überzeugen und das Angebot entsprechend zu bewerben.
Im Grundsatz hat das JobTicket zwei Preisbestandteile:
1. Den Grundbeitrag, der für alle Mitarbeiter/innen einer Firma zu bezahlen
ist (als Grundlage für die hohe Rabattierung).
2. Den Bezug einer Persönlichen Jahreskarte zum Preis von 25 Euro (JobTicket
City) bzw. 38 Euro pro Monat (JobTicket Netz) durch den einzelnen
Mitarbeiter, der/die das Angebot nutzen möchte.
Haben Sie oder Ihre Firma Interesse an der Einführung eines JobTickets, dann
sprechen Sie mit uns. Wir
machen Ihnen gerne ein Angebot.
Kostenlose Fahrradbeförderung in den Zügen im Landkreis Schwäbisch Hall
Fahrräder werden innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall in den
Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (RB, RE, IRE) kostenlos
befördert. Dies ermöglicht Ihnen der Landkreis Schwäbisch Hall.
Auf diesen Streckenabschnitten ist damit die Fahrradbeförderung kostenlos:
KBS 783 Wackershofen - SHA-Hessental
- Crailsheim
KBS 784 Fichtenberg - Gaildorf -
SHA-Hessental - Crailsheim
KBS 788 Crailsheim - Rot am See -
Blaufelden - Schrozberg
Innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall gibt es keine Sperrzeiten
für den kostenlosen Fahrradtransport bei der DB AG. Soweit Platz im Zug
vorhanden ist (Mehrzweckabteil, Kennzeichnung im Fahrplan mit Fahrradsymbol)
können auch Tandems, Liege- und Dreiräder sowie Fahrradanhänger kostenlos
befördert werden.
Auch der VVS Stuttgart hat die kostenlose Fahrradbeförderung in den Zügen des
Nahverkehrs eingeführt (Sperrzeit Mo-Fr 6:00-8:30 Uhr). Aufgrund einer
Zusatzvereinbarung mit der DB können auch Fahrräder auf der Murrbahn
durchgängig kostenlos befördert werden, d.h. für das Teilstück
Fichtenberg – Fornsbach braucht ebenfalls keine zusätzliche
Fahrradkarte gelöst werden.
Selbiges gilt für die Tauberbahn zwischen Schrozberg und
Niederstetten. Auch hier können jetzt Fahrräder kostenlos ins VRN-Gebiet
(ehemals VGMT, Sperrzeit: Mo-Fr 0:00-9:00 Uhr) aus dem Gebiet des
KreisVerkehrs Schwäbisch Hall mitgenommen werden.
Richtung Heilbronn auf der Hohenlohebahn ist die Fahrradmitnahme
ebenfalls kostenlos: Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen
und Feiertagen den ganzen Tag. In den Stadtbahnfahrzeugen der AVG ist Montag
bis Freitag von 6:00 bis 9:00 Uhr die Fahrradmitnahme nicht möglich, in den
Zügen der DB AG ist Montag bis Freitag für die Fahrradmitnahme vor 9:00 Uhr
eine HNV-Fahrradkarte zu lösen.
Schönes-Wochenende-Ticket / Quer-durchs-Land-Ticket
Bitte beachten Sie: Das Schöne-Wochenende-Ticket sowie das Quer-durchs-Land-Ticket gelten
innerhalb des KreisVerkehrs Schwäbisch Hall nur in den Nahverkehrszügen der
DB AG, nicht jedoch in den Bussen und RufBussen. Einzige Ausnahme:
Busse der Regional Bus Stuttgart GmbH RBS im ein- und ausbrechenden Verkehr
(Linie 65 / 945 RBS Lauda - Crailsheim).
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