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Aktuelle Tarifinformationen

Deutschlandticket seit 1. Mai 2023

Das von der Bundesregierung beschlossene Deutschlandticket, welches bundesweit im Nahverkehr gilt, wurde zum 1. Mai 2023 eingeführt. Es handelt sich um ein Abonnement mit monatlicher Kündbarkeit zum Preis von 49,00 Euro pro Monat.

www.kreisverkehr-sha.de/deutschlandticket

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D-Ticket JugendBW seit 01.12.2023 (früher JugendticketBW)

Mit dem JugendticketBW haben die Verbünde in Baden-Württemberg am 01.03.2023 ein landesweit gültiges Produkt für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende unter 27 Jahren und sonstige junge Erwachsene unter 21 Jahren eingeführt. Das Abonnement für den Nahverkehr kostet 30,42 Euro im Monat. Voraussetzung ist ein Wohnort in Baden-Württemberg.
Das JugendticketBW ersetzt das SchülerKreisTicket ("SKT"). Das RegioAbo S ist weiterhin für alle Personen über 27 Jahren und/oder Wohnort außerhalb Baden-Württemberg mit entsprechendem Berechtigungsnachweis erhältlich.

Das JugendticketBW wurde zum 01.12.2023 durch das bundesweit gültige D-Ticket JugendBW ersetzt.

www.kreisverkehr-sha.de/deutschlandticket/jugendbw

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Tageshöchstpreis bei der KolibriCard

Bei der KolibriCard wird maximal der Betrag einer TageskarteSolo, je nach Nutzung in Preisstufe "City" oder "Netz", berechnet wird, egal wie oft Sie an diesem Tag mit Bus und Bahn unterwegs sind. Dies gilt sowohl für den KreisVerkehr-Tarif als auch für den HNV-Tarif.

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Einschränkungen bei der Fahrradbeförderung im Bus

Seit 1.01.2019 ist im Verkehrsgebiet des KreisVerkehr die Fahrradbeförderung im Bus eingeschränkt. Von Montag bis Freitag ist das Mitnehmen von Fahrrädern in den Bussen grundsätzlich nicht mehr gestattet. An Wochenenden und an Feiertagen gelten dagegen die seitherigen Regelungen. Auch in den Zügen ist die Fahrradmitnahme im Landkreis weiterhin kostenlos möglich, ohne Sperrzeit, an allen Tagen.

Hintergrund der Entscheidung der Verkehrsunternehmen und des Landkreises zum Ausschluss von Fahrrädern unter der Woche im Bus war der Umstand, dass die freien Stellflächen in den Bussen seit Jahren zunehmend mit Kinderwägen, Rollatoren und Rollstühlen belegt sind. Die ÖPNV-Unternehmen sind bei der Neubeschaffung von Bussen bemüht, zukünftig größere Stellflächen in den Bussen vorzuhalten, jedoch ist dies aufgrund der Raumgestaltung im Bus, und dem Wunsch vieler Fahrgäste nach einem Sitzplatz, nur sehr eingeschränkt möglich.

Seither mussten zum Teil Radfahrer mit Fahrrad im Bus wieder aussteigen, trotz gültigem Fahrschein für sich und das Fahrrad, wenn an einer Folgehaltestelle Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstuhl in den Bus einsteigen wollten. Diese haben Vorrang vor dem Fahrrad, d. h. die Fahrer sind angewiesen, diesen Fahrgästen vorrangig die Beförderung zu ermöglichen. Dies führte oftmals zu Unverständnis und langen Diskussionen mit den betroffenen Radfahrern.

Um hier weiteren Konflikten aus dem Weg zu gehen, und weil den Fahrradfahrern aus Platzgründen keine Beförderung (trotz dem Kauf eines Fahrscheins) zugesichert werden kann, wurden die Beförderungsbedingungen (§ 11, Abs.1, Mitnahme von Sachen) der KreisVerkehr GmbH geändert.

Wir bitten alle Fahrgäste mit Fahrrad um Verständnis für diese Entscheidung. Vom Land Baden-Württemberg, dem Landkreis und den Gemeinden wird angestrebt, die Möglichkeiten für das sichere und bequeme Abstellen von Fahrrädern an ÖPNV-Haltestellen und in deren Umfeld auszubauen und zu verbessern. Bereits heute gibt es oftmals geeignete Fahrradabstellanlagen an den Haltestellen oder in deren Umfeld.

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bwtarif: Landestarif für ganz Baden-Württemberg

Der landesweite Baden-Württemberg-Tarif (kurz: bwtarif) gilt für alle Fahrten im Nahverkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Baden-Württemberg, die über die Grenzen eines Verkehrsverbunds hinausgehen, sowie auf einzelnen Strecken in benachbarte Bundesländer. Er gilt für alle Fahrten in Nahverkehrszügen (inklusive S-Bahnen) und schließt die Nutzung von Stadtbahnen und Bussen am Start- und Zielort mit ein. Reine DB-Fahrkarten im Nahverkehr gibt es damit in Baden-Württemberg nicht mehr.

Bei Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbunds (also z. B. KreisVerkehr oder HNV) ändert sich durch die Einführung des bwtarif nichts. Trotz der integrierten ÖPNV-Nutzung am Start- und Zielort des bwtarif sind die Preise der Einzelfahrscheine in der Regel spürbar niedriger geworden. Das ist möglich, weil die Landesregierung entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt hat.

Der bwtarif bietet ebenfalls Zeitkarten an, sodass auf verbundübergreifenden Pendelstrecken der Kauf mehrerer Verbund-Zeitkarten nicht mehr notwendig ist.

Das Baden-Württemberg-Ticket und das MetropolTagesTicket sind erhalten geblieben. Die Rabatte der BahnCard 25 bzw. 50 auf den bwtarif-Normalpreis (Einzelfahrkarten, Hin- und Rückfahrkarten) werden weiterhin angeboten. Für Gruppen ab 6 Personen gibt es das Angebot "bwGRUPPE".

Alle weiteren Informationen rund um den bwtarif finden Sie unter www.bwtarif.de.

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VVS-Tarif bis Mainhardt

Der VVS-Tarif gilt auf den Linie 380 (als Linie 20A im Fahrplanbuch des KreisVerkehr) und 372 VVS (KreisVerkehr-Fahrplan Linie 21) von und nach Mainhardt.

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Kostenlose Fahrradbeförderung in den Zügen im KreisVerkehr Schwäbisch Hall

Fahrräder werden innerhalb des Verbundgebietes des KreisVerkehr Schwäbisch Hall in allen Nahverkehrszügen ohne Sperrzeit kostenlos befördert. Dies ermöglicht der Landkreis Schwäbisch Hall.

Diese Regelung gilt auf folgenden Streckenabschnitten:

  • KBS 782: Crailsheim - Rot am See - Blaufelden - Schrozberg - Niederstetten
  • KBS 783: Wackershofen - SHA-Hessental - Crailsheim
  • KBS 785: Fornsbach - Fichtenberg - Gaildorf - SHA-Hessental - Crailsheim
  • KBS 786: Crailsheim - Jagstzell

Soweit Platz im Zug vorhanden ist (Mehrzweckabteil, Kennzeichnung im Fahrplan mit Fahrradsymbol) können auch Tandems, Liege- und Dreiräder sowie Fahrradanhänger kostenlos befördert werden.

Auch beim VVS, HNV und VRN gibt es die kostenlose Fahrradbeförderung in den Zügen des Nahverkehrs, jedoch mit Sperrzeit Mo-Fr 6:00 bis 9:00 Uhr. Wer in der Sperrzeit sein Fahrrad im Zug mitnehmen möchte, muss dafür in den genannten Verbünden jeweils zusätzlich eine Fahrradkarte lösen.

Generell gilt für die Fahrradbeförderung in den Zügen: Die Mitnahme ist nur möglich, wenn Platz dafür vorhanden ist. Die entsprechenden Einstiege sind bei den Zügen gekennzeichnet. Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben Vorrang!

Schnallen Sie bitte das Gepäck am Fahrrad ab und verstauen es separat, damit beim nächsten Halt weitere Radfahrer zusteigen können und Platz finden. Fahrgäste werden gebeten, den Stauraum in den Mehrzweckabteilen zugunsten der Fahrrad-, Kinderwagen- und Rollstuhlbeförderung zu räumen und in den Abteilen einen (Sitz-)Platz einzunehmen.

Nur so können in der Fahrrad-Hauptsaison möglichst viele Radfahrer mitgenommen und die Haltezeiten der Züge an den Bahnhöfen eingehalten werden. Ein schnelles Verstauen der Fahrräder ist für alle Reisenden von Vorteil, damit die Züge den Fahrplan einhalten können und Anschlüsse nicht verloren gehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Eigenanteil bei Schülerinnen und Schülern

Informationen zu den Eigenanteilen bei den Schülermonatskarten "RegioMonat S" und dem D-Ticket JugendBW im Landkreis Schwäbisch Hall finden Sie auf der Seite des Landkreises Schwäbisch Hall unter Satzung zur Schülerbeförderung. Auf Seite 4 im Kapitel „B. Eigenanteil“ ist dort unter § 6 „Eigenanteilspflicht“ die Höhe der Eigenanteile geregelt.

Bitte nutzen Sie das Online-Befreiungsformular bei mehr als zwei eigenanteilpflichtigen Kindern.

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Voranmeldezeiten für Gruppen

Die Anmeldung von Reisegruppen im Bus (ab 10 Personen) muss mindestens zwei Werktage (Mo-Fr) vor Fahrtantritt beim jeweiligen Verkehrsunternehmen erfolgen. Beachten Sie bitte, dass beim Einsatz von Kleinbussen (mit entsprechendem Vermerk im Fahrplan) meist keine Gruppenbeförderung möglich ist.

Ebenso ist beim RufBus keine Gruppenbeförderung möglich.

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City mobil der DB

City mobil ist ein Anschlussfahrschein (Einzelfahrschein) für Fernverkehrsreisende der DB. Fernverkehrsreisende mit einem City mobil-Ticket (gegen Aufpreis) mit den Zielbahnhöfen Schwäbisch Hall, SHA-Hessental oder Crailsheim sind berechtigt, im Bereich der Zone Schwäbisch Hall oder der Zone Crailsheim zu fahren.

Alle weiteren Infos zu City mobil

Hiervon zu unterscheiden ist das City-Ticket, das derzeit in ca. 130 Städten in Deutschland für Sparpreis und Flexpreis im DB-Fernverkehr gilt. Schwäbisch Hall und Crailsheim gehören allerdings nicht zu diesen Städten.

Alle weiteren Infos zum City-Ticket

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KolibriCard auch im HNV-Gebiet gültig

Die KolibriCard kann auch HNV-Land (Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr) genutzt werden. Umgekehrt können Kunden mit dem (((eTicket des HNV auch im KreisVerkehr-Gebiet fahren. Insgesamt sind jetzt über 600 Busse für (((eTicket und KolibriCard ausgerüstet und es stehen knapp 200 Bahnhofsterminals zum Ein- und Auschecken bereit.

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Einschränkungen beim Fahrscheinverkauf im RufBus

Im RufBus werden alle gültigen Fahrausweise des KreisVerkehr anerkannt. Ebenso das Baden-Württemberg-Ticket, das MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart, sowie das gemeinsame Semester-Ticket von HNV und KreisVerkehr. Ebenso natürlich die Tickets des bwtarif.

Nicht anerkannt werden das Schöne-Wochenende-Ticket, das Quer-durchs-Land-Ticket der DB sowie HNV-Fahrscheine (Franken-Ticket, HNV-Tagestickets usw.).

Weil beim RufBus nahezu ausschließlich Taxis zum Einsatz kommen, kann der Fahrscheinverkauf dort nur mit Notfahrscheinen erfolgen. Es werden ausschließlich Einzelfahrscheine verkauft, ggf. rabattiert für Kind, BahnCard oder KolibriCard. Ein Check-In/Check-Out mit KolibriCard (CICO) ist beim RufBus derzeit technisch nicht möglich. Auch werden im Taxi keine durchtarifierten Fahrscheine verkauft, d. h. der Verkauf findet nur für die Fahrstrecke der RufBus-Fahrt statt.

Daraus folgt: Beginnt eine Fahrt mit dem RufBus, und wird anschließend auf einen Linienbus oder den Zug umgestiegen, führt am Kauf von zwei Fahrscheinen kein Weg vorbei. Ebenso werden im Taxi keine Tageskarten, Baden-Württemberg-Tickets, MetropolTagesTickets oder Monatskarten verkauft.

KreisVerkehr-Tageskarten gibt es im Vorverkauf bei den KundenCentern in Schwäbisch Hall und Crailsheim sowie in der App "DB Navigator" und auf bahn.de Das Baden-Württemberg-Ticket, das MetropolTagesTicket sowie Fahrscheine des bwtarif können im Vorverkauf über Internet oder per Handy erworben werden. Ebenso ist an Fahrkartenautomaten und in den Reisezentren und Servicestellen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ein Vorverkauf möglich.

Für die Weiterfahrt im Anschluss an eine RufBus-Fahrt innerhalb des Verbundes kann ein vergünstigter Anschlussfahrausweis gelöst werden. Dieser gilt dann für eine frei wählbare Anzahl von Zonen über die bereits im RufBus gelöste Strecke hinaus. Sie bezahlen für jede weitere Zone dann nur noch den Kinderfahrpreis.

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Fahrschein zur Weiterfahrt für Zeitkarteninhaber/innen

Fahrgäste mit einer Zeitkarte (Monatskarte oder Jahreskarte/Abo eines Verbundes des bwtarif oder der DB) haben die Möglichkeit, eine Anschlussfahrkarte nach DB-Tarif oder ggf. bwtarif über den Geltungsbereich ihrer Zeitkarte hinaus zu lösen. Diese „Fahrkarte zur Weiterfahrt“ kann bereits am Startbahnhof an den Fahrkartenautomaten oder im ReiseZentrum gelöst werden.

Zu finden ist die „Fahrkarte zur Weiterfahrt“ an den Fahrkartenautomaten unter der Rubrik „Gesamtes Angebot“, und hier unter der Auswahl „Service und Zusatzkarten“ sowie „Fahrkarten zur Weiterfahrt“. Im weiteren Verlauf kann dann wie gewohnt ein Fahrschein unter Eingabe des Start- und Zielbahnhofs gewählt werden, wobei hier jetzt auch Fahrscheine innerhalb von Verkehrsverbünden erhältlich sind, also z. B. von Niederstetten nach Crailsheim oder von Fornsbach nach SHA-Hessental, oder auch innerhalb des VVS z. B. von Fornsbach nach Backnang.

Bitte beachten Sie, dass die vorhandene Zeitkarte immer bis zum jeweiligen Startbahnhof gültig sein muss, und nur von dort ab eine „Fahrkarte zur Weiterfahrt“ als Einzel- oder Hin- und Rückfahrkarte gelöst werden kann.

Innerhalb des eigenen Verbundes kann mit Verbundzeitkarte keine Anschlussfahrkarte gelöst werden. Beim KreisVerkehr gibt es hierfür den Anschlussfahrausweis für RegioMonat- und RegioAbo-Kunden.

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MetropolTagesTicket und Baden-Württemberg-Ticket

Im Unterschied zum Baden-Württemberg-Ticket gilt das MetropolTagesTicket nicht in ganz Baden-Württemberg, sondern nur in der Metropolregion Stuttgart. Der Gültigkeitsbereich erstreckt sich dabei auf das gesamte VVS-Gebiet, sowie auf die Verkehrsmittel aller an den VVS angrenzenden Verkehrsverbünde (z. T. ohne die Erweiterungsbereiche).

Neuerungen beim MetropolTagesTicket:

  • Das MetropolTagesTicket ist familienfreundlich: Kinder unter 6 Jahren dürfen unentgeltlich mitgenommen werden. Reisen maximal zwei zahlungspflichtige Personen (Erwachsener oder Kind ab 15 Jahre) zusammen, so kann ein Erwachsener beliebig viele eigene Kinder bzw. Enkel bis einschließlich 14 Jahren ohne zusätzliche Kosten auf dem MetropolTagesTicket für zwei Personen mitnehmen.
  • Gruppenmitglieder, die bereits in der Teilnehmerzahl der Fahrkarte enthalten sind, können an einem beliebigen Bahnhof der Reisestrecke zusteigen. Die Fahrt muss nicht mehr zwingend gemeinsam am gleichen Ort und zur gleichen Uhrzeit angetreten werden. Ein Austausch von Mitreisenden nach Fahrtantritt ist allerdings weiterhin ausgeschlossen.
  • Das MetropolTagesTicket gilt nach Aufnahme des Bahnhofs Niederstetten in den KreisVerkehrs auch für Fahrten zwischen Crailsheim und Niederstetten (KBS 782, Tauberbahn).

Im KreisVerkehr-Verbund gilt das MetropolTagesTickets auch von/bis Rothenburg o. d.Tauber (Bus-Linie 101 Schrozberg - Rothenburg), Schnelldorf (Bus-Linie 56 Crailsheim - Schnelldorf), Feuchtwangen (Bus-Linie 58 Crailsheim - Feuchtwangen) und Dinkelsbühl (Bus-Linien 59/59A Crailsheim - Dinkelsbühl). Mit dem Zug gilt das MetropolTagesTicket nicht ab/bis Schnelldorf und Rothenburg!

An Heilig Abend (24.12.) und Silvester (31.12.) gelten MetropolTagesTickets und Baden-Württemberg-Tickets übrigens ab Betriebsbeginn, d. h. die 9:00-Uhr-Einschränkung (Mo-Fr) entfällt an diesen beiden Tagen.Beim MetropolTagesTicket PLUS entfällt die Sperrzeit auch unter der Woche.

Tarifdetails zum Baden-Württemberg-Ticket sowie Infos zu den Angeboten Baden-Württemberg-Ticket Nacht, Baden-Württemberg-Ticket Young und bwTAG erhalten Sie auf den Seiten von bwegt:

Baden-Württemberg-Ticket

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Baden-Württemberg-Tickets bis Würzburg und Schnelldorf gültig

Das Baden-Württemberg-Ticket gilt auf der Strecke von Lauda bis Würzburg. Damit können Reisende aus dem Landkreis Schwäbisch Hall bequem mit den Zügen der Westfrankenbahn von Crailsheim, Satteldorf, Wallhausen, Rot am See, Blaufelden und Schrozberg bis Würzburg fahren, zum Teil sogar umstiegsfrei. Das Baden-Württemberg-Ticket ist für den Reisetag bzw. auch im Vorverkauf bei Reisenzentren und Servicestellen der Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie an allen Fahrkartenautomaten im Landkreis erhältlich, ebenso in den Bussen des KreisVerkehr (Vorverkauf im Bus nicht möglich). Das Baden-Württemberg-Ticket gilt innerhalb des KreisVerkehr auch in den Bussen und RufBussen.

Weiterhin gilt das Baden-Württemberg-Ticket auch auf dem Streckenabschnitt Crailsheim – Schnelldorf, um hier einen attraktiven Übergang zum Nürnberger Verkehrsverbund (VGN) zu schaffen. Beachten Sie bitte, dass diese Regelung auf der Schienenstrecke Crailsheim – Schnelldorf nicht fürs MetropolTagesTicket und die Fahrscheine des KreisVerkehr gilt. Hier ist nur der Bus von Crailsheim nach Schnelldorf inbegriffen (Linie 56, Firma Röhler).

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Bayern-Ticket bis Crailsheim gültig

Das Bayern-Ticket gilt auf der Strecke von und nach Nürnberg bis zum Bahnhof Crailsheim und ist für den Reisetag bzw. auch im Vorverkauf Reisezentren und Servicestellen der Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie an allen stationären Fahrkartenautomaten am Bahnhof erhältlich, nicht jedoch beim KreisVerkehr und in den Bussen im Landkreis Schwäbisch Hall.

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Quer-durchs-Land-Ticket / BahnCard 100

Bitte beachten Sie: Das Quer-durchs-Land-Ticket gilt innerhalb des KreisVerkehr Schwäbisch Hall nur in den Nahverkehrszügen, nicht jedoch in den Bussen und RufBussen.

Die BahnCard 100 gilt im Landkreis Schwäbisch Hall auch in den Bussen und RufBussen, weil das D-Ticket inkludiert ist.

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Kombiticket für die Landesmesse Stuttgart

Die Messe Stuttgart auf den Fildern lädt zu vielen attraktiven Publikumsmessen ein. Das Messe-Ticket von bwtarif und Messe Stuttgart beinhaltet die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (auch Busse) von und zur Messe sowie Eintritt für einen Messetag. Es ist auch im Landkreis Schwäbisch Hall an den Fahrkartenautomaten sowie bei den Verkaufsstellen erhältlich (hier mit Beratung und 2 Euro Aufschlag je Ticket). Der Preis ist gestaffelt nach Anzahl der Besucher/innen und dem jeweiligen Messe-Termin.
Alle weiteren Infos zum Messe-Ticket

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Heilbronner Hohenloher Haller Nahverkehr (HNV)

Im Bereich des KreisVerkehr Schwäbisch Hall gilt für ein- und ausbrechende Fahrten im Erweiterungsbereich des HNV (Heilbronner Hohenloher Haller Nahverkehr) der HNV-Tarif. Den Zonenplan sowie die entsprechenden Tarife finden Sie unter www.h3nv.de. Im Binnenverkehr des KreisVerkehr gilt weiterhin ausschließlich der KVSH-Tarif.

HNV-Fahrscheine mit dem Ziel Schwäbisch Hall bzw. der Preisstufe „Netz“ werden beim Umstieg auf den Stadtbus Schwäbisch Hall und auf die Busse der Firma Müller innerhalb des HNV-Geltungsbereiches ohne Einschränkungen anerkannt. Beim RufBus im Landkreis Schwäbisch Hall, der ausschließlich im Binnenverkehr fährt, werden alle HNV-Fahrscheine und -Zeitkarten (auch das Franken-Ticket) nicht anerkannt.

Fahrscheine und Abos nach HNV-Tarif werden für folgende Bus- und Bahnlinien angeboten, wenn der Einstieg oder der Ausstieg im HNV-Erweiterungsgebiet liegt:

  • KBS 783 SHA - Öhringen - Heilbronn (DB AG / Westfrankenbahn, bis Bahnhof SHA-Hessental)
  • Linie 20 SHA - Mainhardt - Willsbach (Fa. Müller)
  • Linie 25 Blaufelden - Langenburg - Künzelsau (NVH Hohenlohekreis)
  • Linie 26 SHA - Braunsbach - Künzelsau (NVH Hohenlohekreis)
  • Linie 28 SHA - Kupferzell - Künzelsau (NVH Hohenlohekreis)
  • Linie 29 SHA - Kupferzell (Fa. Röhler)
  • Linie 32 SHA - Michelfeld - Waldenburg (Fa. Röhler)
  • Linie 40 Mainhardt - Öhringen (NVH Hohenlohekreis)
  • Linie 91 Blaufelden - Herrentierbach - Mulfingen (Fa. Röhler)
  • Linie 104 Schrozberg - Bartenstein - Mulfingen (Fa. Röhler)

Die entsprechenden Fahrscheine sind wie gewohnt in den jeweiligen Bussen, an den genannten Bahnhöfen am Schalter bzw. Automaten sowie bei unserem KundenCenter in Schwäbisch Hall erhältlich.

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Studierendenausweis der Hochschule Heilbronn als Fahrausweis gültig

Studenten der Hochschule Heilbronn (inkl. Reinhold-Würth-Hochschule Künzelsau und Campus Schwäbisch Hall) können auch ohne Semester-Ticket Teile des HNV- bzw. KreisVerkehr-Angebotes nutzen. Gegen Vorlage des gültigen Studierendenausweises dürfen sie an Werktagen ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztags, den Stadtverkehr Heilbronn (Zone A), den Citybusverkehr und die Bergbahn der Stadt Künzelsau (+ Zonen 811, 812, 816, 818, 819, 855 HNV) sowie den Stadtbus Schwäbisch Hall (in KVSH-Zone Schwäbisch Hall) kostenlos nutzen.

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Fahrscheinautomat im Einkaufszentrum Kocherquartier in Schwäbisch Hall

In der Schwäbisch Haller Innenstadt besteht die Möglichkeit zum Fahrscheinkauf im Kocherquartier. Hier können Kunden bequem vor Antritt einer Reise alle ihre Fahrscheine lösen und aktuelle Informationen abrufen, und dies inmitten der Stadt. Der Fahrscheinautomat befindet sich im Untergeschoss "Basement" im Kocherquarter, beim REWE-Markt, direkt neben dem Parkscheinautomaten der Stadtwerke. Er ist witterungsgeschützt rund um die Uhr zugänglich.

Am Automaten sind alle Fahrscheine erhältlich: bwtarif, DB-Tarif einschließlich Fernverkehr, sowie Verbund-Tarife des KreisVerkehr und des HNV. Darüber hinaus sind Fahrplanauskünfte und Reservierungen möglich. Ein Fingerdruck auf den Bildschirm genügt, um die Bildschirmmenüs zu bedienen. Bezahlen kann man sowohl mit Bargeld (Münzen und Scheinen) als auch mit EC-Karte, Kreditkarte und Geldkarte.

Weiterhin können alle Länder-Tickets, das Quer-durchs-Land-Ticket sowie bwtarif- und MetropolTagesTickets am Fahrscheinautomaten erworben werden, auch im Vorverkauf.

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Bundesfreiwilligendienst und FSJ

Mittlerweile wurde der als Ersatz für den Zivildienst vorgesehene Bundesfreiwilligendienst gesetzlich verankert. Demnach sind Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes seit dem 1. Juli 2011 Auszubildende im Sinne der §§45a PBefG und 6a AEG und somit berechtigt, RegioMonat S, RegioAbo S und das JugendticketBW zu erwerben. Dies gilt auch beim KreisVerkehr.

Selbiges gilt für Teilnehmer/innen an einem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) oder vergleichbaren sozialen und ökologischen Diensten.

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Beförderung von Polizeivollzugsbeamten, Mitarbeitenden der Bahnhofsmission und Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Vollzugsbeamte der Polizei und des Bundesgrenzschutzes werden, wenn sie die Uniform des Vollzugsdienstes tragen, unentgeltlich befördert. In Zügen gilt dies für die 2. Klasse. Als zusätzliche Legitimation dient der Dienstausweis. Kriminalbeamte des Landes Baden-Württemberg werden auch dann befördert, wenn sie keine Uniform tragen, dafür aber das K-Etui sichtbar tragen.

Mitarbeitende der Bahnhofsmissionen werden auf einer Dienstfahrt zur Begleitung sowie zur jeweiligen Rückfahrt in Dienstkleidung (Weste oder Jacke) und mit Dienstausweis mit Lichtbild und der Fahrtberechtigung der Bahnhofsmission Mobil unentgeltlich befördert. In Zügen gilt dies für die 2. Klasse.

Gültige Freifahrtausweise von aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Dienstkleidung werden unter Vorlage eines Truppenausweises ausschließlich in Zügen (2. Klasse) anerkannt.

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Mobilitätsgarantie beim KreisVerkehr

Alle Fahrgäste mit einer gültigen Abokarte für Jedermann (RegioAbo) sowie Menschen mit Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung) können sich Taxikosten bis zu 35,- Euro erstatten lassen, wenn sie ihr Fahrziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen und ihnen keine andere geeignete Fahrtalternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung steht.

Die Mobilitätsgarantie kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn das Verschulden bei einem der im KreisVerkehr kooperierenden Verkehrsunternehmen liegt. Bei höherer Gewalt, wie z.B. Unwetter, Bombendrohung, Streik oder Suizid, sowie angekündigten Maßnahmen, wie z. B. Straßensperrungen, besteht kein Ersatzanspruch. Die Erstattung ist auch ausgeschlossen, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall auf ein Verschulden des Fahrgasts zurückgehen.

Grundlage für eine Erstattung sind ein vollständig ausgefüllter Erstattungantrag, der Originalbeleg der Taxiquittung, sowie Angabe der Abo-Nummer bzw. eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke. Alles zusammen muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall beim KreisVerkehr eingereicht werden. Nach Prüfung des Anspruchs erfolgt die Überweisung dann auf ein angegebenes Bankkonto. Eine Barauszahlung oder Verrechnung mit dem Ticketkauf/Aboeinzug sind ausgeschlossen.

Weitere Infos sowie das Erstattungsformular können auch unter info@kreisverkehr-sha.de angefordert werden.

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Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

Seit geraumer Zeit ist in Deutschland das durch die EU-Verordnung 1371/2007 des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates erlassene Fahrgastrechtegesetz in Kraft getreten. Durch diese Regelungen werden im Gebiet des KreisVerkehr Schwäbisch Hall ausschließlich Fahrscheine nach dem RegioTarif des KVSH erfasst, die zur Eisenbahnfahrt genutzt werden. Fahrten mit Bussen und RufBussen sind von diesen Regelungen ausgeschlossen.

Erstattungsvordrucke sowie alle weiteren Informationen finden Sie unter
www.fahrgastrechte.info.

FAQ Fahrgastrechte bei der DB

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Jobticket

Mit einer Jobticket-Vereinbarung können Arbeitgeber gemeinsam mit dem KreisVerkehr Anreize schaffen, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine kostengünstige Mobilität mit Bus und Bahn ermöglichen. Mit Einführung des Deutschlandtickets wird dieses für Mitarbeiter, die einen Zuschuss von mindestens 25 % des Deutschlandticket-Grundpreises erhalten, um 5 % rabattiert. Der effektive Eigenanteil des Arbeitnehmers beträgt somit maximal 34,30 Euro. Eine Mindestbestellmenge für das Unternehmen gibt es nicht.

Die Bestellung erfolgt über ein AboOnline-Tool mit integriertem Freigabeprozess durch den Arbeitgeber.

Die Abbuchung der Monatsrate für das Deutschlandticket Job kann entweder direkt vom Bankkonto des Arbeitnehmers, oder aber in Summe vom Bankkonto des Arbeitgebers erfolgen. Davon abhängig wird der Arbeitgeber-Zuschuss entweder mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung steuerfrei vergütet, oder aber der Eigenanteil von der Lohn- und Gehaltsabrechnung abgezogen.

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