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Der Fahrgastbeirat des KreisVerkehrs

Seit 2004 gibt es beim KreisVerkehr den Fahrgastbeirat. Darin vertreten sind aktuell 16 engagierte Fahrgäste aus dem Landkreis Schwäbisch Hall, die die Interessen aller ÖPNV-Nutzer/innen im Verbund vertreten. Der Fahrgastbeirat wird nach einer öffentlichen Ausschreibung jeweils für drei Jahre gewählt und tritt 4 bis 6 mal pro Jahr zusammen.

Der Fahrgastbeirat ist das Bindeglied zwischen Fahrgästen und dem KreisVerkehr. Die Öffentlichkeit soll durch den Fahrgastbeirat Hintergrundinformationen zum regionalen ÖPNV erhalten. Die Geschäftsordnung des Fahrgastbeirats beschreibt weitere Zielsetzungen und Aufgaben, die Zusammensetzung des Fahrgastbeirats sowie die Organisation und Verknüpfung mit den übrigen Gremien.

Zusatzinformation: Beim Land Baden-Württemberg gibt es einen Fahrgastbeirat für den Schienen-Personen-Nahverkehr (SPNV), dessen Betreiber das Land ist. Dieser Fahrgastbeirat ist bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) angesiedelt. Aktuell werden dort für die Neubesetzung der 5. Amtszeit von 2022 bis 2025 Bewerber/innen gesucht. Alle Informationen dazu unter https://www.nvbw.de/fahrgastbeirat.


Kontakt zum Fahrgastbeirat

E-Mail: fahrgastbeirat(at)kreisverkehr-sha.de

Oder per Post an:

Fahrgastbeirat c/o KreisVerkehr Schwäbisch Hall, Am Spitalbach 20, 74523 Schwäbisch Hall.

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